Cookie Name, Zweck und Lebenszeit werden in der Extension hinterlegt
Beim Anlegen eines neuen Services müssen Sie Cookie Name, den Zweck des Cookies und die Lebenszeit hinterlegen. Später können Sie ganz einfach per Plug-In die Cookies in die Datenschutzerklärung integrieren, ohne diese erneut zu pflegen.
Einfache Verwaltung
Automatische Bereitstellung der Cookie Informationen aus der Consent-Lösung in der Datenschutzerklärung.
Tracking-Skripte
Marketing relevante Skripte werden erst nach aktiver Zustimmung der Websitebesucher nachgeladen.
Datenhoheit
Die Datenhoheit liegt bei Ihnen. Keine Weitergabe von Daten an Drittanbieter. Keine zusätzlichen AV-Verträge notwendig.
Exportfunktion per Google Tag Manager Export Wizard
Über die Exportfunktion der Cookie-Consent Extension ist es kinderleicht, die hinterlegten Dienste in den Google Tag Manager zu überführen. Die von Ihnen angelegten Cookies können als JSON File heruntergeladen und in der Google Tag Manager Oberfläche als Containerdatei hochgeladen werden.
Cookies werden in der Datenschutzerklärung angezeigt
Über das integrierte Plug-In „Cookie Liste“ kann einfach eine Tabelle mit allen relevanten Cookies in der Datenschutzerklärung eingefügt werden. Das Plug-In listet alle Cookies mit Name, Beschreibung und Lebensdauer auf, so wie diese in der Cookie Consent Extension angelegt sind. Der Websitebesucher erhält zudem die Möglichkeit, vorgenommene Cookie-Einstellungen jederzeit zu ändern.
Aktiviert Cookies erst nach Zustimmung
Beim Betreten der Website werden nur die technisch notwendigen Cookies und Dienste geladen. Alle weiteren Dienste werden erst geladen, wenn eine aktive Einwilligung vorliegt. Eine Ausnahme können Dienste und Cookies bilden, für die ein berechtigtes Interesse besteht.
Sicheres Einwilligungsverfahren bei neuen Cookies
Werden im Laufe der Zeit neue Services auf Ihrer Website integriert, die weitere Cookie-Einwilligungen benötigen, managed die Cookie Consent Lösung dies selbstständig.
Nach der Anlage des neuen Services oder Skripts werden Besucher explizit darauf hingewiesen und können eine erneute Einwilligung abgeben.